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AGB Onlinesoftware-Applikationen (Stand 01.06.2020)

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Nutzung von Onlinesoftware-Applikationen

Allgemeine Vertragsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Onlinesoftware-Applikationen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb und die Nutzung der über den WERBAS.Cloud Lizenz Shop (https://werbas-ag.com/unternehmen/agb/agb-onlinesoftware-applikationen/) angebotenen Online-Dienste (z.B. WERBAS.blue, Print2Archive) und deren Zusatzmodule (zusammen „Onlinesoftware-Applikationen“) zwischen der WERBAS GmbH (im Folgenden: WAG) und dem Unternehmen (im Folgenden: Kunden).

(2) Die angebotenen Leistungen im WERBAS.Cloud Lizenz Shop richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Für die Nutzung von WERBAS.Cloud durch den Kunden und dessen Mitarbeiter gelten ergänzend die Allgemeinen Nutzungsbedingungen WERBAS.Cloud unter https://werbas-ag.com/unternehmen/agb/agb-onlinesoftware-applikationen/.

(4) Werden ergänzende Serviceleistungen (z.B. Beratungen, Schulungen) im Zusammenhang mit den Onlinesoftware-Applikationen erbracht, sind diese Gegenstand separater vertraglicher Vereinbarungen.

(5) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für spätere Software Updates und Upgrades der Onlinesoftware-Applikationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht bei Bereitstellung der späteren Version oder Erweiterung abweichende Vereinbarungen getroffen.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die WAG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Die WAG stellt dem Kunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die vertraglich und/oder in der Rubrik „Produkt Details“ bestimmte Dauer die Onlinesoftware-Applikation über das Internet zur Nutzung zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zu dieser. Die Onlinesoftware-Applikationen sind für den Kunden über das Internet erreichbar.

(2) Für die Nutzung einzelner Onlinesoftware-Applikationen kann gemäß der jeweiligen Produktbeschreibung eine gültige Lizenz für die lokal beim Kunden installierte WERBAS-Software (WERBAS Kraftfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge) Voraussetzung sein. Für deren Erwerb gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Standardsoftware.

(3) Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen der WAG ist der Routerausgang der von der WAG genutzten Rechenzentren zum Internet. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Soft-ware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(4) Die WAG behält sich das Recht vor, unentgeltlich bereitgestellte Onlinesoftware-Applikationen zu ändern, neue Onlinesoftware-Applikationen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Onlinesoftware-Applikationen einzustellen. Die WAG wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Bestellers Rücksicht nehmen. Kostenpflichtige Onlinesoftware-Applikationen können jederzeit - auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses - an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen, API-Kompatibilität oder im Hinblick auf Weiterentwicklungen der Onlinesoftware-Applikationen oder des technischen Fortschritts angepasst werden, wobei die vereinbarten Grund-Funktionalitäten der Onlinesoftware-Applikationen erhalten bleiben.

§ 3 Erwerb der Lizenzen, Vertragsschluss

(1) Um die Onlinesoftware-Applikationen nutzen zu können, muss der Kunde hierfür Lizenzen im WERBAS.Cloud Lizenz Shop erwerben. Die Lizenzen sind auf zeitlich begrenzte Perioden (in der Regel 30 Tage) befristet. Einzelheiten lassen sich der Produkt-Detailansicht entnehmen.

(2) Die Darstellung der über den WERBAS.Cloud Lizenz Shop angebotenen Lizenzen für Onlinesoftware-Applikationen stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(3) Mit Darstellung der Lizenzen im WERBAS.Cloud Lizenz Shop geben wir ein Angebot an den Kunden zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Lizenzen ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot mit Klick auf den „Kostenpflichtig Kaufen“-Button durch Freigabe der Zahlung annimmt.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Bestelltext wird gespeichert und dem Kunden mit den Bestelldaten sowie diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail übersendet. Darüber hinaus ist der Bestelltext nicht abrufbar.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für Onlinesoftware-Applikationen der WAG sind transparent im WERBAS.Cloud Lizenz Shop einsehbar.

(2) Alle im WERBAS.Cloud Lizenz Shop ersichtlichen Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(3) Zahlungen sind per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren möglich.

(4) Rechnungsbeträge sind sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos sofort nach Abgabe der Bestellung. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren hat der Kunde ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(5) Die WAG behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

§ 6 Vertragslaufzeit, Dauer der Lizenz

(1) Der Nutzungsvertrag wird für die vertraglich vereinbarte oder in den Produkt Details angegebenen Laufzeit fest abgeschlossen. Sofern nicht abweichend vereinbart, verlängert sich die Laufzeit danach jeweils um 30 Tage (Verlängerungslaufzeit), sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag auf das Ende der festen Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit kündigt. Der Beginn der nächsten Abrechnungsperiode kann der Lizenzübersicht im WERBAS.Cloud Lizenz Shop entnommen werden.

(2) Im Übrigen bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Die Onlinesoftware-Applikationen sind urheberrechtlich geschützt. Die WAG räumt dem Kunden das auf die vertraglich bestimmte Laufzeit beschränkte, einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Onlinesoftware-Applikationen in dem in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen beschriebenen Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber bzw. bei der WAG. Die Software kann nur während der Dauer einer gültigen Lizenz genutzt werden.

(2) Der Kunde darf die Onlinesoftware-Applikationen nur vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Onlinesoftware-Applikationen in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Onlinesoftware-Applikationen auf lokalen Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(3) Über die Zwecke des Nutzungsvertrags hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Onlinesoftware-Applikationen oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder die Onlinesoftware-Applikationen entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises Dritten zugänglich zu machen.

§ 8 Geschützte Inhalte

(1) Die durch die WAG oder sonstige Dritte über die Onlinesoftware-Applikationen bereitgestellten Inhalte (wie. z.B. verfügbare Fahrzeugdaten in WERBAS.blue, Firmendaten, …) sind überwiegend geschützt durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum der WAG oder sonstigen Dritten, welche die jeweiligen Inhalte zur Nutzung über die Onlinesoftware-Applikationen durch den Kunden (z.B. über entsprechende Schnittstellen) zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte ist als solche ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist lediglich berechtigt diese Inhalte gemäß dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der in den Onlinesoftware-Applikationen vorgegebenen Funktionalitäten und Dienste nutzen.

(2) Soweit nicht in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich erlaubt oder in den Onlinesoftware-Applikationen durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird,

  • (a) darf der Kunde die in den Onlinesoftware-Applikationen verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke nutzen. Eine darüberhinausgehende gewerbliche Nutzung der verfügbaren Inhalte ist untersagt. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen beschränkt;
  • (b) ist es dem Kunden untersagt, die verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten (einschließlich Verwendung von sog. iFraming). Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

(3) Zum Herunterladen von Inhalten („Download"), zum Versenden per E-Mail sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Kunde nur berechtigt, soweit dem Kunden eine entsprechende Möglichkeit als Funktionalität (z. B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht.

(4) An den vom Kunden ordnungsgemäß heruntergeladenen, versandten bzw. ausgedruckten Inhalten erhält dieser jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen internen Zwecken sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Nutzung ausdrücklich zulässig ist. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.

(5) Die zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.

(6) Die auf Onlinesoftware-Applikationen verfügbaren Inhalte stammen teilweise von der WAG und teilweise von sonstigen Dritten („Drittinhalte“). WERBAS führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.

§ 9 Bereitstellung der Software, Speicherung von Kundendaten

(1) Die WAG stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Software über das Internet zur Nutzung zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zu dieser. Zu diesem Zweck speichert die WAG die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Die WAG darf ihre Leistungen durch den Einsatz von Subunternehmern erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet die WAG nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

(3) Für die Nutzung einzelner Onlinesoftware-Applikationen kann die Speicherung von Daten des Kunden durch die WAG erforderlich sein. Der Kunde räumt der WAG in diesen Fällen hiermit das dauerhafte, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nichtausschließliche Recht an diesen Daten ein (einschließlich des Rechts, diese zu modifizieren und zu vervielfältigen) um der WAG die Erbringung der Onlinesoftware-Applikationen zu ermöglichen, die zur Verfügung gestellten Dienste zu analysieren und zu verbessern und weitere Dienste zu entwickeln. Die WAG darf insbesondere auch vorübergehende Vervielfältigungen der Kundendaten (insb. in den Arbeitsspeicher) vornehmen, die einen integralen und wesentlichen Bestandteil des technischen Verfahrens im Rahmen der Bereitstellung einzelner Funktionalitäten der Onlinesoftware-Applikationen und der darin eingebundenen Schnittstellen darstellen und deren Speicherung die Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen ermöglicht.

(4) Für den Fall, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, finden die Bestimmungen aus § 13 ergänzend Anwendung.

§ 10 Verfügbarkeit der Onlinesoftware-Applikationen

(1) Für Onlinesoftware-Applikationen der WAG wird eine 95%ige Verfügbarkeit im Jahresmittel gewährleistet.

(2) Vorhersehbare Nutzungseinschränkungen aufgrund von Update- und Wartungsarbeiten sind dem Kunden rechtzeitig in angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die WAG bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zur Verfügung zu stellen.

(4) Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der WAG beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zum Rücktritt oder Minderung noch ein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die WAG wird ordnungsgemäß gerügte Mängel an den zu erbringenden Leistungen innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die WAG zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Service Packs.

(2) Der Kunde wird der WAG Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) melden und dabei reproduzierbar angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt. Der Kunde wird die WAG bei der Fehlersuche durch Überlassung geeigneter Dokumentation aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mängelrüge durch die WAG heraus, dass der Fehler nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs der WAG aufgetreten ist, kann die WAG dem Kunden die Kosten der Prüfung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs der WAG aufgetreten ist.

(3) Schlägt die Nacherfüllung aus Gründen, die die WAG zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung anteilig für die Zeit, in der die Onlinesoftware-Applikationen dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen, mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung wegen anfänglicher Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(5) Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche aus Mängeln ein Jahr; dies gilt nicht für solche Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten beruhen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Haftung

(1) Für Schäden, insbesondere Datenverluste oder falsche Berechnungen seitens der WAG, aufgrund von Fehlern an der Software oder sonstigen Fehlern im Einflussbereich WAG haftet die WAG nur dann auf Schadenersatz, wenn ihr, ihren Organen, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

(2) § 12 Abs. 1 gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen die WAG infolge leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. vertragswesentliche Pflicht). Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung bei vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden auf die Höhe der gebuchten Vergütung beschränkt.

(3) Die WAG haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der den Nutzern über die Onlinesoftware-Applikationen über Dritte (z.B. durch Schnittstellen) zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.

(4) Die WAG haftet außerdem nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenfernübertragung, für Störungen am Browser (Internetprogramm) oder für Störungen an den lokalen Systemen, die sie nicht zu vertreten hat. Entsprechendes gilt, wenn ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch

  • (a) die Verwendung nicht korrekter Fremdsoftware und/oder das ungeprüfte Einspielen derselben auf Seiteneffekte auf die Vertragssoftware,
  • (b) unzureichende Qualifikation bzw. Schulung der Mitarbeiter,
  • (c) unzureichende personelle Ausstattung mit qualifiziertem Personal, das administrative Tätigkeiten an Hard- und Software vornimmt,
  • (d) unzureichende Hardware- und/oder Softwareausstattung des Kunden-computers und,
  • (e) das Unterlassen zumutbarer Maßnahmen des Kunden, um den Schadenseintritt zu verhindern,

vorliegt.

§ 13 Datenschutz

(1) Die WAG und der Kunde werden das jeweils anwendbare Datenschutzrecht beachten.

(2) Zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge über die Nutzung der Onlinesoftware-Applikationen ist eine Verwendung seiner persönlichen Daten erforderlich. Zudem kann die WAG die Daten des Kunden zur Verbesserung des Angebots für den Kunden , zur bedarfsorientierten Werbung für Produkte sowie für Produktverbesserung und -entwicklung nutzen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist die jeweilige Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) sowie die berechtigten Interessen der WAG (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Darüber hinaus werden personenbezogenen Daten nur verwendet, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit über info@werbas-ag.com widerrufen.

(3) Sofern die WAG als Auftragsverarbeiterin für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Vertragspartner hierüber eine Vereinbarung ab über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde hat die WAG unverzüglich in Textform auf dieses Erfordernis hinzuweisen.

(4) Die Einzelheiten über die erhobenen Daten, ihre jeweilige Verwendung und die Betroffenenrechte ergeben sich aus der https://werbas-ag.com/unternehmen/datenschutz/

§ 14 Geheimhaltung

(1) Die WAG und der Kunde werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der WAG oder den Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.

(2) Die Verpflichtungen nach § 14 Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die der Kunde oder die WAG nachweist, dass sie (a) der jeweiligen Partei vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt werden; (b) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder (c) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der Kunde oder die WAG hierfür verantwortlich ist.

(3) Die Verpflichtungen nach § 14 Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Die WAG ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist.

(3) Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der WAG nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle, betriebliche Einschränkungen infolge von Pandemien, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen sowie nicht von der WAG beeinflussbare technische Probleme des Internets.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen zwischen der WAG und dem Kunden keine weiteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen, die diesen Vertrag oder einen in diesem geregelten Vertragsgegenstand betreffen.

(2) Die WAG wird dem Kunden Änderungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder einzelner Bestimmungen in Textform oder online mitteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die Wahl, sich (a) mit einer entsprechenden Vertragsänderung einverstanden zu erklären oder, sofern die WAG nicht die Fortführung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen anbietet, (b) die Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wählen. Im Falle einer Vertragsänderung gem. (a) gelten ab dem Zeitpunkt der Einverständniserklärung die neuen Bedingungen. Im Fall der Kündigung des Vertrages gelten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die vor der Änderung geltenden Vertragsbedingungen. Die WAG weist den Kunden bei Mitteilung der geänderten Vertragsbedingungen auf diese Optionen und die Folgen seiner Entscheidung hin.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Nutzung ist bei Verträgen zwischen der WAG und Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Böblingen.

WERBAS GmbH
Max-Eyth-Straße 42
71088 Holzgerlingen
Deutschland

+49 (0)7031-2117-0

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